Totenschein - Erklärung & Übersicht
Der Totenschein
Das allererste offizielle Dokument nach einem Todesfall. Er ist der medizinisch-juristische Nachweis, der alle weiteren Schritte einer Bestattung erst möglich macht.
1. Wie bekommt man den Totenschein? (Die Leichenschau)
Wenn ein Mensch verstirbt, muss zwingend ein Arzt gerufen werden. Dies kann der Hausarzt, der Notarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) sein.
Der Arzt führt die sogenannte Leichenschau durch. Dabei untersucht er den Körper, um den Tod anhand sicherer Todeszeichen (wie Totenflecken oder Totenstarre) zweifelsfrei festzustellen. Erst danach füllt er das mehrseitige Formular aus und stellt den Totenschein aus.
Stirbt jemand im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim, wird die Leichenschau in der Regel automatisch von den dort zuständigen diensthabenden Ärzten durchgeführt.
2. Was steht im Totenschein?
Das Formular enthält sensible medizinische sowie rechtliche Daten, die den Tod dokumentieren:
Personalien
Name, Geburtsdatum, Adresse des Verstorbenen sowie der genaue Ort und Zeitpunkt des eingetretenen Todes.
Todesursache
Welche Krankheit oder welcher akute Umstand hat zum Tod geführt (z. B. Herzinfarkt, Lungenentzündung, Tumor).
Todesart
Der Arzt muss den Tod kategorisieren in: Natürlich (Krankheit/Alter), Nicht natürlich (Unfall/Delikt) oder Ungeklärt.
Wichtig bei "Nicht natürlich" oder "Ungeklärt"
Kreuzt der Arzt eine dieser beiden Kategorien an (dazu gehört auch ein simpler Sturz im Pflegeheim!), muss zwingend die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Die Leichenschau wird unterbrochen, der Verstorbene wird beschlagnahmt und es wird ggf. eine Obduktion angeordnet. Eine Bestattung ist erst nach offizieller Freigabe der Leiche durch den Staatsanwalt möglich.
3. Wofür braucht man den Totenschein?
Ohne dieses Dokument geht im Bestattungsfall gar nichts. Es ist die zwingende juristische Voraussetzung für alle weiteren Schritte:
Er benötigt den Schein zwingend, um die Überführung des Verstorbenen (z.B. vom Krankenhaus in die Kühlung) legal durchführen zu dürfen.
Der Bestatter reicht den Totenschein beim Standesamt ein. Erst auf dieser Grundlage stellt das Standesamt die offiziellen Sterbeurkunden aus.
Vor einer Einäscherung muss der Schein vorgelegt werden, um durch eine zweite Leichenschau sicherzustellen, dass keine ungeklärte Ursache vorliegt.
4. Wichtige Unterscheidung
Im Alltag werden "Totenschein" und "Sterbeurkunde" oft verwechselt, sie haben jedoch völlig unterschiedliche Funktionen und Aussteller.
| Merkmal | Der Totenschein | Die Sterbeurkunde |
|---|---|---|
| Aussteller | Der Arzt (Notarzt/Hausarzt) | Das Standesamt |
| Zweck | Bestätigt den medizinischen Tod und klärt die Todesursache. | Bestätigt den juristischen Tod im Personenstandsregister. |
| Verbleib | Verbleibt bei Gesundheitsämtern und dem Bestatter für Transportfreigaben. | Geht an die Angehörigen, um Konten, Verträge und Renten aufzulösen. |
5. Kosten für die Leichenschau
Das Ausstellen ist eine ärztliche Leistung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und liegen meist zwischen 50 € und 150 € (bei Einsätzen nachts oder an Wochenenden höher). Die Rechnung geht an die Hinterbliebenen und zählt zu den aus dem Nachlass zu zahlenden Bestattungskosten.
6. Was tun bei Fehlern?
Prüfen Sie oder der Bestatter sofort die Daten (insbesondere Schreibweise des Namens und Geburtsdatum). Da der Totenschein die Basis für die Sterbeurkunde ist, können simple Tippfehler später zu massiven Verzögerungen beim Standesamt oder bei der Auszahlung von Lebensversicherungen führen.
Wir unterstützen Sie bei Formalitäten
Die Einholung des Totenscheins und die Beantragung der Sterbeurkunden beim Standesamt sind klassische Aufgaben, die Ihnen ein erfahrener Bestatter abnimmt, damit Sie Zeit zum Trauern haben.
